Fahrschule Euro Drive

Meine Fahrschule in Halle / Saale

Unterricht



Meine Ausbildung

Mit System zum Erfolg!

Art und Umfang der Ausbildung laut Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Ziel der Ausbildung ist es, den Verkehrsteilnehmer zum
sicheren,
verantwortungsvollen und
umweltbewussten
fahrverhalten zu befähigen und auf die Fahrerlaubnisprüfung vorzubereiten.

Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln,
  • das Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
  • Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
  • Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum einschließt.
Die Ausbildung erfolgt in einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Die beiden Teile sollen in der Konzeption aufeinander bezogen und im Verlauf der Ausbildung miteinander verknüpft werden.

Meine theoretische Ausbildung

Für alle Ausbildungsklassen

  theoretisch...

In 7 Tagen zum Erfolg

Jetzt wollen Sie natürlich wissen, was da so auf Sie zukommt. Ansprechpartner in Sachen theoretische Ausbildung sind Ihre Fahrschulen EURO Drive.
Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, Ihr Ziel zu erreichen.
Mit pädagogischem Geschick, Einfühlungsvermögen und Freundlichkeit führen wir Sie, wenn Sie es wünschen, zum Erfolg.


Wichtige Tipps zur theoretischen Ausbildung

  • Ihr theoretischer Unterricht findet am Samstag, Dienstag (oder) Donnerstag statt.
    Sollten Sie als Quereinsteiger am Unterricht teilnehmen dann sorgt der Themenbezogene Unterricht dafür, dass sie nichts versäumen.
  • Unser Tipp: Besuchen Sie Ihren Unterricht nach Möglichkeit fortlaufend und ohne größere Pausen.
    Damit bleiben Sie auf dem Laufenden und Sie vermeiden eine unnötige Prüfungsverzögerung.
  • Geben Sie nach Möglichkeit Ihren Führerschein-Antrag rechtzeitig ab, da die Bearbeitung bei der Behörde mindestens 2 Wochen dauert. Ohne Unterlagen keine Prüfung. (Der theoretische Unterricht kann parallel begonnen werden)
  • Ferienlehrgänge erfreuen sich großer Beliebtheit, dennoch ist es wichtig, den Antrag 3 Wochen (wenn möglich) vor Beginn abzugeben.
Lehrbücher und alle amtl. Prüfungsfragen für alle Klassen und in mehreren Sprachen erhalten Sie auf Wunsch in den Fahrschulen EURO Drive.
Das Lehrnsystem vom Vogel Verlag giebt es als Offline oder Online Version mit Theorie oder Praxis Trainer und in der Online Version mit einer App.

Alle Lehrmittel und modernste Lehrsysteme sind vom Vogel Verlag.


Unsere Lehrmittel vom Vogel Verlag


  • Lehrbücher
  • Offline Lehrsystem als CD für Ihren PC
  • Online Lehrsystem als LogIn für PC und als App für Tablet oder Smartfone

 

Lehrmittel und Theorie-Prüfung in 12 Fremdsprachen



  • Deutsch
  • Arabisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Kroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch

Theorieunterricht

Der Theoretische Unterricht teilt sich in zwei Ausbildungsstufen:

1.) Grundstoff mit mind. 12 Doppelstunden für alle Klassen.
Bei Erweiterung nur noch 6 Doppelstunden

2.) in den Klassenspezifischen Stoff für die Ausbildungsklassen:

AM
A1
A2
A
B
BE
2
4
4
4
2
0

Doppelstunden (Unterrichtsstunde a 45 min)


Inhalt der theoretischen Ausbildung:

Das Ziel ist klar: Sie möchten die Prüfung bestehen und sicher und unfallfrei fahren.

12 Themen (Grundstoff für alle Klassen)

1. Persönliche Voraussetzungen

  • Körperliche Fähigkeiten Sehfähigkeit – Sehtest Bedeutung von Gesundheit und Fitness
  • Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten Krankheiten und Gebrechen Aufmerksamkeitsdefizite Konzentrationsmängel Alkohol, Drogen und Medikamente Ermüden und Ablenkung
  • Psychische und soziale Voraussetzungen Einstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen, Fahren und Straßenverkehr Orientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.

2. Risikofaktor Mensch

  • Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch Aggression, Angst, Fahrfreude, Stress, weitere Emotionen Auffälliges Fahren kann verschiedene Gründe haben, Reaktion auf aggressives Fahren Aggression nicht mit Gegenaggression beantworten; Lernen, wie man seinen Ärger kontrolliert Ursachen von Stress; Lernen, Stress wahrzunehmen Erfahrung, dass Stress Risikofaktor ist Lernen, wie Stress zu vermeiden und zu bewältigen ist Gefühle können Fahrer positiv oder negativ beeinflussen Risiken durch Angst, Panik, Überlegenheitsgefühle Lernen, Gefühle zu beherrschen und zu kontrollieren
  • Selbstbilder realistische Einschätzung: Über- und Unterschätzung
  • Fahrideale und Fahrerrollen.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Führen von Kraftfahrzeugen Fahrerlaubnisklassen Führerschein auf Probe
  • Zulassung von Fahrzeugen zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge Erlöschen der Betriebserlaubnis
  • Fahrzeuguntersuchungen
  • Versicherungen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko Insassenunfall Rechtsschutz
  • Fahrzeugpapiere und Führerschein Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, Versicherungsnachweis Nachweis über Abgasuntersuchung Änderungsabnahmebericht nach § 19 Absatz 3 StVZO
  • Internationaler Kraftfahrzeugverkehr.

4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

  • Verkehrswege und ihre Bedeutung Straße, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Sonderfahrstreifen, Sonderwege, Autobahn- und Kraftfahrstraße
  • Grundregel § 1 (StVO)
  • Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege (z. B. Alleen) Verkehrsbeobachtung, Gefahrenkontrolle beim Fahrstreifenwechsel Stau

5. Vorfahrt und Verkehrsregelungen

Verhalten

  • bei besonderen Verkehrslagen
  • an Kreuzungen und Einmündungen
  • bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte

insbesondere durch

  • Handeln in der richtigen Reihenfolge (u. a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)
  • Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
  • Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
  • Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
  • Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten
  • Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen.

6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge

  • Verkehrszeichen und -einrichtungen Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen sonstige Zeichen (Zusatzschilder), Verkehrseinrichtungen Wissen um die Systematik und Logik Formen, Farben, Piktogramme, Schrift der Verkehrszeichen, „Lesen“ von Verkehrseinrichtungen und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten
  • Bahnübergänge Sicherheits- und Umweltbewusstsein – Verhalten an Bahnübergängen.

7. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr

    a) Besonderheiten und Verhalten gegenüber

  • öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Bussen/Schulbussen
  • Taxen
  • Pkw und Motorradfahrern
  • Radfahrern
  • großen und schweren Fahrzeugen
  • Fußgängern
  • Kindern und älteren Menschen
  • Behinderten
  • b) Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten

    c) Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

  • verkehrsberuhigter Bereich und Zone 30
  • bauliche Maßnahmen

8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

  • Bedeutung der Geschwindigkeit situationsangepasste Geschwindigkeit Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit, Abstand und Anhalteweg Einschätzung des Anhalteweges bei verschiedenen Geschwindigkeiten Gewöhnung an ausreichende Sicherheitsabstände Erkenntnis der Gefahren von zu hohen Geschwindigkeiten Ständige Kontrolle der Geschwindigkeit durch Anpassung an Verkehrsverhältnisse, Straßenverhältnisse, Witterungs- und Sichtverhältnisse Kenntnisse und Akzeptanz der Geschwindigkeitsregelungen Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit und Schadstoffemissionen Wahl umweltschonender Geschwindigkeiten Realistische Selbsteinschätzung des eigenen Geschwindigkeitsverhaltens Wissen um das Risiko von Geschwindigkeitsrausch und Geschwindigkeitsgewohnheiten
  • Vorausschauendes Verhalten
  • Sicherheitsabstände
  • Wahl der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von Straße, Verkehr, Witterungs- und Sichtverhältnissen
  • Lärmschutz
  • Geschwindigkeitsvorschriften
  • Warnzeichen

9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

  • Einfahren, Anfahren
  • Überholen, Vorbeifahren, Ausweichen
  • Nebeneinanderfahren
  • Abbiegen
  • Wenden
  • Rückwärtsfahren
  • Kenntnis der Verkehrsregelungen bei verschiedenen Fahrmanövern. Insbesondere durch
  • Kennen und Wahrnehmen von Gefahren bei Fahrmanövern
  • Verkehrsbeobachtung üben
  • Erfahrung, dass sie erhöhte Konzentration erfordern
  • Lernen, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wo man Fahrmanöver ausführen kann oder davon absehen soll.

10. Ruhender Verkehr

Zu wenig Straßenraum – zu viele Autos

  • Ruhender Verkehr Halten und Parken Einrichtungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Ein- und Aussteigen Sichern des Fahrzeugs
  • Absichern liegen gebliebener Fahrzeuge
  • Anschleppen, Abschleppen und Schleppen.

11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

  • Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen
  • Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen Blaues und gelbes Blinklicht Sonderrechte
  • Verhalten nach Verkehrsunfall Absichern und Hilfeleistung für Verletzte Verpflichtungen
  • Ahndung von Fehlverhalten Verwarnung, Bußgeld, Fahrverbot, Strafe
  • Fahreignungsregister Fahreignungs-Bewertungssystem
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Verlust des Versicherungsschutzes Schadenersatz, Regress
  • Begutachtungsstelle für Fahreignung Medizinisch-psychologische Untersuchung.

12. Lebenslanges Lernen

  • Besondere Risikofaktoren bei
  • Fahranfängern
  • Jungen Fahrern
  • Älteren Fahrern
  • Hilfen insbesondere durch
  • Aufbauseminare, besondere Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungsgespräche (Führerschein auf Probe)
  • Fahreignungsseminare (Fahreignungs-Bewertungssystem)
  • Erfahrungsaustausch für Fahranfänger
  • Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr
  • Verkehrssicherheit durch Weiterbildung
  • Sicherheitstraining
  • Kurse zur umweltschonenden Fahrweise.

2 Themen
(Klassenspezifischen Stoff für die Klasse B)

1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

  • Technik, Physik
  • Betriebs- und Verkehrssicherheit
  • Wartung und Pflege der Fahrzeuge
  • Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO
  • Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
  • Personen- und Güterbeförderung
  • Personenbeförderung
  • Ladeflächen und Beladung
  • Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
  • Energiesparende Fahrweise
  • Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.

2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

  • Fahrgeschwindigkeit
  • Fahren in Fahrstreifen
  • Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen
  • Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
  • Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
  • Bremsen
  • Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)
  • Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv)
  • Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
  • Zusammenstellung von Zügen
  • Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
  • Stützlast
  • Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
  • Beleuchtung
  • Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)
  • Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.

4 Themen
(Klassenspezifischen Stoff für die Klasse A)

1. Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug

  • Persönliche Voraussetzungen
  • Eignung unter besonderer Berücksichtigung des Fahrens motorisierter Zweiräder
  • Körperliche Voraussetzungen
  • Fitness
  • Schutz des Fahrers/Beifahrers Anforderungen an Schutzhelme, geeignete Schutzkleidung, Schuhwerk, Handschuhe und sonstiges Sicherheitszubehör; auffällige, auf weite Entfernung erkennbare Bekleidung, Verletzungsschutz, Wetterschutz
  • Betriebs- und Verkehrssicherheit Prüfung, Wartung und Pflege Technische Veränderungen am Motorrad Folgen/Beladen und Besetzung des Motorrades/Gewichtsverteilung Sicherung des Gepäcks/Folgen falscher Gewichtsverteilung, Einstellung von Federung und Dämpfung, Einstellung von Bedienhebeln „Einmotten“ und Wiederinbetriebnahme des Motorrades
  • Umweltschonung Bleifreier Kraftstoff, Katalysator Schalldämpfung des Auspuffgeräuschs (laut ist out) Altöl und gebrauchte Filter umweltgerecht entsorgen.

2. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

  • Verhalten bei zweiradspezifischen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Fahren in Fahrstreifen, Überholverbote besondere Gefahren für Motorradfahrer durch:
    Fahrbahn, andere Verkehrsteilnehmer, Witterung, Sicht- und Verkehrsverhältnisse
  • Fahrbahn „lesen“ Sand / Splitt / Teerverfugungen / Öl / Nässe / Glätte / Laub / Schmutz / Schienen / Gullys / Markierungen / Schlaglöcher / Spurrillen / Gegenstände auf der Fahrbahn
  • Sehen und gesehen werden
    Visier, Sichtfeld, Sehhilfen, Adaption
    Blickschulung, Blickrichtung, Blicktechnik, Helm, Reflektoren, Beleuchtung
    Sichthindernisse, Gefahr des Übersehenwerdens
  • Mitnahme von Personen Kinder, Erwachsene
    Verhalten des Sozius: beim Anfahren, beim Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen
  • Umweltbewusstes Verhalten
    Kein unnötiges Beschleunigen – vorausschauendes Fahren, Abschalten des Motors beim Warten, Rollenlassen des Kraftrade

3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

  • Hauptgefahren durch andere: Übersehen werden von Linksabbiegern und anderen Wartepflichtigen, von Überholenden und Entgegenkommenden in Kurven
  • Fahren unter erschwerten Bedingungen Kälte – Wärme – Regen – Sichtbehinderung – Aquaplaning – Nebel, Eis- und Schneeglätte, Matsch, Streumittel
  • Fahren bei Dämmerung oder bei Dunkelheit: Erschwerte Erkennbarkeit von Fahrbahnzuständen und Verkehrsabläufen
  • *) Motorräder mit Beiwagen Fahrzeugrechtliche Bestimmungen, Beiwagen rechts oder links, Anlenkung Bremsen, Beleuchtung, Fahrphysikalische Unterschiede zum Solobetrieb, besonders beim Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren Beladen des Gespanns
    *)Gilt nicht für AM.
  • Motorrad mit Anhänger Rechtliche Bestimmungen Verbindungseinrichtungen, Gefahren: beim Kurvenfahren, durch Geschwindigkeit und beim Bremsen
  • Verhalten nach Unfällen Absicherung der Unfallstelle mit geeigneten Mitteln, Umgang mit verletzten Motorradfahrern, besondere Probleme bei Leistung Erster Hilfe: Abnahme des Helms, schwere Verletzungen, offene Brüche.

4. Fahrtechnik und Fahrphysik

  • Bedeutung der Grundfahraufgaben
  • Anfahren und Stabilisieren der Fahrbewegung Antriebskräfte, Geschwindigkeitsabhängige Stabilität der Fahrbewegung Kreiselkräfte/Unterbrechung der Kreiselkräfte
  • Kurven Kurvenarten, Lenkimpulse/Einleitung der Kurvenfahrt, Fliehkraft, Schräglage (Drücken, Legen)Seitenführungskräfte/Antriebskräfte/Bremskräfte Blicktechnik in der Kurve, Bremsen in Schräglage, Aufrichten des Motorrades, Ausbrechen
  • Bremsen Wirkung von Hand- und Fußbremse/dynamische Achslastverlagerung, Abstimmen der Bremskräfte bei getrennter Hand-und Fußbremse (kurzer und langer Radstand, unterschiedliche Belastung – Sozius/Gepäck, Schwerpunkthöhe) Abstimmen der Bremskräfte bei integralen Bremssystemen, Bremswirkung in Abhängigkeit von Gewicht, Reifen und Fahrbahnoberfläche*) Vollbremsung/Gefahrenbremsung Blockieren: Vorderrad – Hinterrad. Grenzen der Automatischen Blockierverhinderer bei motorisierten Zweirädern, Störkräfte beim Bremsen*)
    *) Nicht für A1, AM.
  • Ausweichen Ausweichen als Notmanöver mit und ohne vorhergehendes Bremsen, Ausweichweg im Vergleich zu mehrspurigen Kraftfahrzeugen
  • Kritische Fahrzustände/Ursachen Pendeln, Flattern, Winddruck von vorn und von der Seite.

Meine praktische Ausbildung

Für alle Ausbildungsklassen

  praktisch...

Mit Sicherheit, fahren lernen!


Jetzt wollen Sie natürlich wissen, was da auf Sie zukommt. Ansprechpartner in Sachen praktische Ausbildung ist Ihre Fahrschulen EURO Drive.

Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, Ihr Ziel zu erreichen.
Mit pädagogischem Geschick, Einfühlungsvermögen, unendlich viel Geduld und Freundlichkeit führen wir Sie, wenn Sie es wünschen, zum Erfolg.

Mit der Ausbildungsdiagrammkarte haben Sie den Überblick und Sie können nach jeder Fahrstunde gemeinsam mit dem Fahrlehrer Ihre Fortschritte überprüfen. Übersichtlich und ohne großen Aufwand können Sie (wie bei einer Checkliste) die einzelnen Punkte abhaken. Die praktische Ausbildung gliedert sich in 5 Stufen. Ihr Fahrlehrer führt Sie systematisch von Stufe zu Stufe, bis Sie beide davon überzeugt sind, dass Sie die Prüfung erfolgreich bestehen.
 

Die 5 Stufen der praktischen Ausbildung

  • Grundstufe: Fahrzeugbedienung
  • Aufbaustufe: Erlernen von Fahrtechniken, Grundfahraufgaben
  • Leistungsstufe: Bewältigung von Verkehrssituationen, umweltschonendes und energiesparendes Fahren
  • Sonderfahrten: Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten
  • Reife- und Teststufe: Vertiefung des bisher Erlernten: zusammenfassende abschließende Ausbildung: Prüfungsvorbereitung
 

Inhalt der praktischen Ausbildung:

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
  • Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
  • Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
einschließt.

Sonderfahrten

Der Praktische Unterricht beinhaltet in der vierten Ausbildungsstufe die Sonderfahrten.

1.) Sonderfahrten sind bei Ersterwerb mit mind. 12 Unterrichtsstunden festgelegt.

2.) Bei Erweiterung auf eine andere Fahrerlaubnisklasse minimieren sich die Sonderfahrten auf:

Bei Erweiterung vor ablauf von zwei Jahren in den Motorradklassen und bei Erweiterung der Anhängerklasse

von
--
A1
A2
--
B
auf
--
A2
A
--
BE
AE
--
6
6
--
5
AE = Ausbildungseinheit a 45 min (Unterrichtsstunde )

Inhalt für alle Klassen

1. Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt

  • Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
  • Sitzposition
  • Einstellung der Spiegel
  • Lenkradhaltung (-führung); Lenkerhaltung1)
  • Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes; Helm Auf- und Absetzen1)
  • Einstellung der Kopfstützen
  • Bedienungseinrichtungen

2. Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken

3. Gangwechsel

  • Gangwechsel
    (Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
  • Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
  • Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten

4. Fahrbahnbenutzung

  • Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
  • Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

5. Abbiegen und Fahrstreifenwechsel

  • Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
  • Abbiegen in Grundstücke
  • Einordnen zum Abbiegen
  • Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang

6. Rückwärtsfahren und Wenden

  • Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
  • Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
  • Wenden

7. Beobachtung des Verkehrsraums

  • des Verlaufs
  • der Beschaffenheit
  • der Fahrbahn
  • Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen

8. Fahrgeschwindigkeit

  • Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
  • Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
  • Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Bremsen in Gefahrensituationen

9. Autobahnen und Kraftfahrstraßen

  • Einfahren, Ausfahren
  • Seitenstreifen
  • Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
  • Parkplätze, Raststätte und Tankstellen

10. Überholen

  • Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben

11. Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren

  • Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
  • Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
  • Einfahren in Vorfahrtstraßen
  • Bremsbereitschaft
  • Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
  • Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
  • Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
  • Verhalten beim Befahren von Kreisverkehren
  • Verhalten an Bahnübergängen

12. Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern

  • beim Abbiegen
  • beim Geradeausfahren
  • an Fußgängerüberwegen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • an Schulen und bei Verkehrszeichen 136 (Kinder)

13. Halten und Parken

  • Halten in Steigungen und in Gefällstrecken
  • Einfahren in eine Parklücke
  • zwischen hintereinanderstehenden Fahrzeugen
  • zwischen nebeneinanderstehenden Fahrzeugen
  • Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs
  • Maßnahmen zur Sicherung liegen gebliebener Fahrzeuge

14. Vorausschauendes Fahren

  • Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Beobachtung des Fahrverhaltens der anderen Fahrzeugführer
  • Beobachtung des Verkehrsraumes

15. Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen

16. Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen

Inhalt
(Klassenspezifischen Stoff für die Klasse A)

1. Sicherheitskontrolle für die Klassen A1, A2, A und AM

  • Sicherheitskontrolle
  • Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von
  • Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
  • Not-Aus-Schalter
  • Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan)
  • Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe
  • Ein- und Ausschalten
  • Funktion prüfen von:
  • Standlicht • Abblendlicht • Fernlicht • Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung • Nebelschlussleuchte • Warnblinkanlage • Blinker • Hupe • Bremsleuchte
  • Kontrollleuchten benennen • Rückstrahler Vorhandensein • Beschädigung
  • Lenkung
  • Lenkschloss entriegeln
  • Bremsanlage
  • Funktionsprüfung der Bremsen
  • Flüssigkeitsstände
  • Motoröl • Kühlmittel

2. Grunfahraufgaben • Ausbildungsstoff für die Klassen A1, A2, A und AM

  • Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
  • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
  • Ausweichen ohne Abbremsen
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Slalom
  • Langer Slalom
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
  • Stop and Go
  • Kreisfahrt
  • Klassenspezifische Besonderheiten
  • Fahren im Fahrstreifen
  • Fahren in Kurven
  • Fahren mit Schutzkleidung

Inhalt
(Klassenspezifischen Stoff für die Klasse B)

1. Sicherheitskontrolle für die Klasse B

  • Sicherheitskontrolle
  • Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
  • Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe
  • Standlicht • Abblendlicht • Fernlicht • Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung • Nebelschlussleuchte • Warnblinkanlage • Blinker • Hupe • Bremsleuchte
  • Kontrollleuchten benennen
  • Rückstrahler
  • Vorhandensein • Beschädigung
  • Lenkung
  • Lenkschloss entriegeln • Überprüfung des Lenkspiels
  • Bremsanlage Funktionsprüfung von
  • Betriebsbremse • Feststellbremse
  • Flüssigkeitsstände
  • Motoröl • Kühlmittel • Scheibenwaschflüssigkeit • Bremsflüssigkeit

2. Grunfahraufgaben • Ausbildungsstoff für die Klasse B

  • Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
  • Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
  • Umkehren
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Motorradführerscheine

Besonderheiten der praktischen Ausbildung in den Motorradklassen.

  praktisch...

haben Sie die Wahl zwischen dem Direkteinstieg und den Stufenführerschein.

  • Direkteinstieg

    Ohne Vorbesitz dierekt eine Motorradklasse einzusteigen. Das heist eine komplette Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung auf einem Motorrad der Klassen A1, A2 oder A.
  • Stufenführerschein

    Das bedeutet erst den Erwerb einer leistungsreduzierten Motorradklasse und mit der Vorbereitung in der Fahrschule und Prüfung erhalten Sie die nächst Höhere Motorradklasse (von A1 auf A2 oder von A2 auf A).
    Der Aufstieg von der Klasse B196 (Motorrad 125 ccm mit Fahrerlaubnis der Klasse B) in eine andere Motorradklasse ist nicht möglich.
    Unter zweijährigem Vorbesitz der Motorradklasse
  • Reduzierte Sonderfahrten,
  • theoretische Prüfung und
  • praktische Prüfung erforderlich.
    Über zweijährigem Vorbesitz der Motorradklasse
  • Nur praktische Prüfung
  • keine theoretische Prüfung erforderlich.
 

Stundenanzahl für die theoretische Ausbildung:

  • Grundstoff für alle Klassen 12 (Doppelstunden a 90 min)
  • der Grundstoff vermindert sich um 6 Doppelstunden, bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse
  • Zusatzstoff für die Motorradklassen 4 (Doppelstunden a 90 min)

Stundenanzahl für die praktische Ausbildung:

    Der praktische Unterricht besteht aus der Grundausbildung mit den Grundfahraufgaben und den besonderen Ausbildungsfahrten.

  • Übungsstunden (Grundausbildung) nach bedarf. (Die Übungsstunden richten sich nach der Fahrschüler Ausbildungsordnung und sind von Person zu Person unterschiedlich).

Gesetzlich vorgeschriebene besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten):

Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Erwerb der Motorradklasse möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

    Ohne Vorbesitz einer Motorradfahrerlaubnis

  • Bundes- oder Landstraßefahrt 5 (Ausbildungsstunden a 45 min)
  • Autobahnfahrt 4 (Ausbildungsstunden a 45 min)
  • Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt 3 (Ausbildungsstunden a 45 min)

    Mit Vorbesitz einer Motorradfahrerlaubnis (z.B. A1 auf A und unter zwei Jährigen Vorbesitz von A1 auf A2 oder von A2 auf A)

  • Bundes- oder Landstraßefahrt 3 (Ausbildungsstunden a 45 min)
  • Autobahnfahrt 2 (Ausbildungsstunden a 45 min)
  • Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt 1 (Ausbildungsstunden a 45 min)

Grundfahraufgaben (GFA) für die Motorradklassen:

Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad einer Motorradklasse selbstständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung)

 

Inhalt der praktischen Ausbildung:

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
  • Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
  • Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
einschließt.

Grundfahraufgaben für alle Motorradklassen

Zusammenstellung der Grunfahraufgaben bei der Prüfung

Grundfahraufgabe
ohne Vorbesitz
mit Vorbesitz
Slalom in Schrittgeschwindigkeit
oblig.
oblig.
Gefahrenbremsung
oblig.
oblig.
Ausweichen ohne Abbremsen
oblig.
oblig.
Ausweichen nach Abbremsen
oblig.
oblig.
Salom
+ eine von
- -
langer Slalom
diesen GFA
- -
Schrittgeschwindigkeit geradeaus
+ eine von
- -
Stop and Go
diesen GFA
- -
Kreisfahrt
--
- -
Ausbildungseinheit a 45 min
6
4

Allgemeine Hinweise zur Durchführung der GFA

Zu beachten ist...

  • StVO beachten
  • Verkehrsbeobachtung vor Beginn jeder Grundfahraufgaben
  • Blinken beim Anfahren

Die Prüfung ist nicht bestanden bei...

  • Fehler auch bei der Wiederholung
  • Gefährdung durch ungenügende Verkehrsbeobachtung
  • Anfahren einer Person, eines Fahrzeuges oder eines Gegenstandes
  • Sturz

GFA 1 "Slalom in Schrittgeschwindigkeit"

Inhalt
Durchfahren einer Slalomstrecke (5 Felder a 3,5 m) mit ca. 5 km/h unter Beibehaltung des Gleichgewichts und richtige Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse.
    Fehlerbewertung
  • Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
  • Auslassen eines Slalomfeldes
  • Umwerfen eines Leitkegels
  • Absetzen eines Fußes auf der Fahrbahn

GFA 2 "Gefahrenbremsung"

Inhalt
Das Fahrzeug unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von 50 km/h zum Stillstand zu bringen.
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Nichterreichen der notwendigen Verzögerung
  • Benutzen nur einer Bremse
  • Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie
  • Abwürgen des Motors

GFA 3 "Ausweichen ohne Abbremsen"

Inhalt
Beschleunigen auf 50 km/h, vor einer markierten Stelle nach links ausweichen und, ohne zu bremsen auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. (Abstand der Kegel 9m, seitlich 1 bis 1,5m)
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
  • Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
  • Die Fahrlinie wird nicht annähernd erreicht
  • Herunternehmen eines Fußes von der Fußraste
  • Umwerfen eines Leitkegels

GFA 4 "Ausweichen nach dem Abbremsen"

Inhalt
Beschleunigen auf 50 km/h, dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremse mit ca. 30 km/h vor einer markierten Stelle nach links ausweichen und, ohne zu bremsen auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. (Abstand der Kegel 7m, seitlich 1 bis 1,5m)
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen
  • "Herumlenken" um die Leitkegel
  • Nicht lösen der Bremse beim Ausweichen oder Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie
  • Die Fahrlinie wird nicht annähernd erreicht
  • Herunternehmen eines Fußes von der Fußraste
  • Umwerfen eines Leitkegels

GFA 5 "Slalom"

Inhalt
Eine Slalomstrecke (von 4 Felder a 7m) mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h zu durchfahren.
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Geschwindigkeit
  • Auslassen eines Feldes
  • Herunternehmen eines Fußes von der Fußraste
  • Umwerfen eines Leitkegels

GFA 6 "langer Slalom"

Inhalt
Eine Slalomstrecke (von 4 Felder a 9m und 2 Felder a 7m) mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h zu durchfahren.
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Geschwindigkeit
  • Auslassen eines Feldes
  • Herunternehmen eines Fußes von der Fußraste
  • Umwerfen eines Leitkegels

GFA 7 "Schrittgeschwindigkeit geradeaus"

Inhalt
Eine Strecke (von ca.25m) mit Schrittgeschwindigkeit unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse geradeaus zu fahren.
    Fehlerbewertung
  • Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
  • Abweichen von der Fahrlinie um mehr als 30 cm
  • Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste

GFA 8 "Stop and Go"

Inhalt
Mindestens viermal Anfahren und Anhalten mit abgestimmtem Betätigen von Kupplung, Gas und Bremse. Bein Anfahren / beim Anhalten die Maschine gezielt zunächst zweimal mit dem einen und danach mit dem anderen Fuß abstützen.
    Fehlerbewertung
  • Anfahren im falschen Gang
  • Abwürgen des Motors
  • Füße nicht auf den Fußraste, außer zum Abstützen beim Anhalten
  • Füße erst im stillstand absetzen

GFA 9 "Kreisfahrt"

Inhalt
In einen Kreis einfahren, diesen mit Schräglage durchfahren und danach wieder verlassen.
    Fehlerbewertung
  • Starkes Abweichen vom vorgegebenen Kreis
  • Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste
  • Fahren im falschen Gang
  • Schräglage nicht feststelbar


Autoführerscheine

Besonderheiten der praktischen Ausbildung in den Autoklassen.

  praktisch...

haben Sie die Wahl zwischen dem Schaltgetriebe,- Automatikführerschein, der Klasse B, B 197 und Begleitendes fahren mit 17 Jahren (Bf17).

  • Schaltgetriebeführerschein

    Die Grundausbildung, Sonderfahrten und Prüfung findet auf einem Schaltfahrzeug statt.
    Mit Diesen Führerschein dürfen Sie Schaltgetrieb.- und Automatikfahrzeuge bis 3,5 t fahren.
  • Automatikführerschein

    Die Grundausbildung, Sonderfahrten und Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
    Mit Diesen Führerschein dürfen Sie nur Automatikfahrzeuge bis 3,5 t fahren.
  • Klasse B mit Schlüsselzahl 197
    Automatikführerschein mit Schaltberechtigung

    Die Grundausbildung und Sonderfahrten findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt.
    Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
    Die Prüfungsvorbereitung und die Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
    Um die Schaltberechtigung zu erhalten müssen Sie:
  • mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
  • muss ein Fahrlehrer feststellen, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
  • eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer absolvieren.
  • bei erfolgreich absolvierter Testfahrt ist dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung auszuhändigen.

 

Führerschein Bf17

Jetzt dürfen Sie mit Ihren Eltern, Onkel, Tanten und Bekanten fahren.
Begleitendes fahren mit 17 Jahren (Bf17)!!!


Warum Fahren ab 17?

Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein.
Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
  • Mäßigender Einfluss einer Begleitung - diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
  • Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird verlängert
  • Junge Fahrer könne von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.
Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens.


 

Stundenanzahl für die theoretische Ausbildung:

    Klasse B
  • Grundstoff für alle Klassen 12 (Doppelstunden a 90 min)
  • Zusatzstoff für die Autoklassen 2 (Doppelstunden a 90 min)

Stundenanzahl für die praktische Ausbildung:

    Der praktische Unterricht besteht aus der Grundausbildung mit den Grundfahraufgaben und den besonderen Ausbildungsfahrten.

  • Übungsstunden (Grundausbildung) nach bedarf. (Die Übungsstunden richten sich nach der Fahrschüler Ausbildungsordnung und sind von Person zu Person unterschiedlich).

Gesetzlich vorgeschriebene besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten):

Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Erwerb der Autoklasse möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

    Sonderfahrten für die Autofahrerlaubnis

  • Bundes- oder Landstraßefahrt 5 (Ausbildungsstunden a 45 min)
  • Autobahnfahrt 4 (Ausbildungsstunden a 45 min)
  • Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt 3 (Ausbildungsstunden a 45 min)

Grundfahraufgaben (GFA) für die Autoklassen:

Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Auto selbstständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung).

 

Inhalt der praktischen Ausbildung:

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
  • Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
  • Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
einschließt.

Grundfahraufgaben für die Autoklassen

Zusammenstellung der Grunfahraufgaben bei der Prüfung

Grundfahraufgabe
__
1 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Eimündung, Kreutzung oder Einfaht
eine von
2 Umkehren
diesen GFA
3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
eine von
4 Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
diesen GFA.
5 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
oblig.
Ausbildungseinheit a 45 min
3

Allgemeine Hinweise zur Durchführung der GFA

Zu beachten ist...

  • StVO beachten
  • Verkehrsbeobachtung vor Beginn jeder Grundfahraufgaben
  • Blinken beim Anfahren

Die Prüfung ist nicht bestanden bei...

  • Fehler auch bei der Wiederholung
  • Gefährdung durch ungenügende Verkehrsbeobachtung
  • Anfahren einer Person, eines Fahrzeuges oder eines Gegenstandes

GFA 1 "rechts rückwärts Einfahren"

Inhalt
Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen unter Beachtung des Rechtsfahrgebots fahren. Fahrzeug parallel zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
    Fehlerbewertung
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Nicht in einem möglichst engen Bogen gefahren
  • Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot
  • Auf- oder Überfahren des Bordsteins
  • Nicht parallel zum Bordstein
  • Endstellung nicht durch Rückwärtsfahren erreicht
  • Mehr als zwei Korrekturzüge

GFA 2 "Umkehren"

Inhalt
Selbstständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z.B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt)
    Fehlerbewertung
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot

GFA 3 "Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägstellung)"

Inhalt
Vor- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder in eine quer- oder schräg zuz Fahrtrichtung markierte Parkfläche halten und Parkfertig abstellen.
    Fehlerbewertung
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Nicht ausreichender Seitenabstand
  • Fahrzeugumriss ragt markierte Parkfläche hinaus
  • Mehr als zwei Korrekturzüge

GFA 4 "Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)"

Inhalt
Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Parklücke einfahren halten und Parkfertig abstellen.
    Fehlerbewertung
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Auf- oder Überfahren des Bordsteins
  • Abstand zum Bordstein mehr als 30 cm
  • Fehlerhafte Endstellung (z.B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)
  • Mehr als zwei Korrekturzüge

GFA 5 "Gefahrenbremsung"

Inhalt
Das Fahrzeug unter Benutzung der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von 30 km/h zum Stillstand zu bringen.
    Fehlerbewertung
  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
  • Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse
  • Nichterreichen der notwendigen Verzögerung
  • Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie


Anhängerführerscheine

Besonderheiten der praktischen Ausbildung in den Anhängerklassen.

  praktisch...

haben Sie die Wahl zwischen der Anhänger Klasse B96 und der Klasse BE.

  • Anhänger Klasse B96

    Zullässige Gesamtmasse (zGM) des Zuges darf 4250 kg nicht überschreiten.
  • Anhänger Klasse BE

    Die Fahrerlaubnisklasse BE berechtigt zum führen von schweren Anhängern.
    Kraftfahrzeug der Klasse B + Anhänger größer 4250 kg

 

Stundenanzahl für die B96 Ausbildung:

    Die Klasse B96 verlangt:
  • eine siebenstündige Fahrschulung in einer Fahrschule.
  • davon 2,5 Stunden Theorie mit Informationen über Verkehrsvorschriften, Fahrzeugdynamik, richtige Beladung und Austarierung der Stützlast.
  • es folgen 3,5 Stunden Praxis, in denen Spurwechsel, Bremsen, rückwärts schieben, nach links in eine Straße und Einparken geübt werden.
  • Anschließend geht es mit dem Gespann eine Stunde in den Straßenverkehr.
  • keine Prüfung bei der Prüforganisation.
  • Am Ende erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit der bei der Führerscheinstelle die Führerscheinklasse B um die Ziffer 96 ergänzt wird.

 

Stundenanzahl für die BE Ausbildung:

    Die Klasse BE verlangt:
  • Keinen theoretischen Unterricht und keine theoretische Prüfung.
  • Die Praxis erfordert Übungsstunden, die die Fahrzeugbeherrschung und das Rangieren (Rückwärts schieben, nach links in eine Straße und Einparken) beinhalten.
  • Anschließend geht es mit dem Gespann in den Straßenverkehr.
  • Die Sonderfahrten (Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Nachtfahrt) sollen das fahren mit hohen Geschwindigkeiten trainieren.
  • Und die Prüfung bei der Prüforganisation.

 

Stundenanzahl und Sonderfahrten für die Klasse BE:

  • Übungsstunden nach bedarf
  • Bundes- oder Landstraßefahrt 3 (Ausbildungsstunden a 45 min)
  • Autobahnfahrt 1 (Ausbildungsstunden a 45 min)
  • Dämmerungs- oder Dunkelheitsfahrt 1 (Ausbildungsstunden a 45 min)

Grundfahraufgaben (GFA) Anhänger BE:

Zusammenstellung der Grunfahraufgaben bei der Prüfung

Grundfahraufgabe
__
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
oblig.
Ausbildungseinheit a 45 min
1

Allgemeine Hinweise zur Durchführung der GFA

Zu beachten ist...

  • StVO beachten
  • Verkehrsbeobachtung vor Beginn jeder Grundfahraufgaben
  • Blinken beim Anfahren

Die Prüfung ist nicht bestanden bei...

  • Fehler auch bei der Wiederholung
  • Gefährdung durch ungenügende Verkehrsbeobachtung
  • Anfahren einer Person, eines Fahrzeuges oder eines Gegenstandes
  • Sturz

GFA 1 "Rückwärtsfahren geradeaus"

Inhalt
Mit der Fahrzeugkombination ohne seitliche Abweichung (ca. 30cm) eine Strecke von 25m rückwärtsfahren.
    Fehlerbewertung
  • Abweichung von mehr als 30cm
  • wiederholtes Unterbrechen / korrigieren

GFA 2 "Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links"

Inhalt
Möglichst weit rechts anhalten und die Fahrzeugkombination nach links rückwärts fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu über
fahren. Die Fahrzeugkombination mit höchstens 1m Abstand des breiteren Fahrzeugs parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
    Fehlerbewertung
  • Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
  • Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
  • Mehr als 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
  • Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehr sichernden Person
  • Nichtbetätigen der Rückfahrsperre (falls vorhanden) Mehr als drei Korrekturzüge

GFA 3 "Parken längs"

Inhalt
Rückwärtsfahren in eine etwa 16 m lange Parklücke einfahren halten und Parkfertig abstellen.
    Fehlerbewertung
  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
  • Auf- oder Überfahren des Bordsteins
  • Abstand zum Bordstein mehr als 30 cm
  • Fehlerhafte Endstellung (z.B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)
  • Mehr als zwei Korrekturzüge





Adressen
Fahrschule EURO Drive
zwei mal in Halle (Saale)

 Alte Heerstraße 154
06132 Halle (Saale)
 Kleine Klausstraße 14
06108 Halle (Saale)


Öffnungszeiten

 Alte Heerstraße 154
 Termine nach Vereinbarung
Tel.: 0172 3433583
 Kleine Klausstraße 14
Mo.  15.00 bis 18.00 Uhr
Do.  15.00 bis 17.00 Uhr
Tel.: 0160 92321785

 

Inhalt der Webseite

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